Ihr Weg zur Vorsorge und Rehabilitation

Ihr Weg zur Vorsorge und Rehabilitation in Bad Sassendorf

Bad Sassendorf / Wellness & Gesundheit / Ihr Weg zur Vorsorge und Rehabilitation

 

Ihre 10 Schritte zur Kur

1.    Anspruch:
Jeder gesetzlich Versicherte, bei dem die medizinischen Voraussetzungen vorliegen, hat Anspruch auf eine Kur, die alle drei Jahre (ambulant) bzw. alle vier Jahre (stationär) erneut beantragt werden kann.

2.    Ärztlicher Befund:
Nach einem Gespräch bei Ihrem behandelnden Arzt bescheinigt dieser die medizinische Notwendigkeit einer Kurmaßnahme und rät je nach Krankheitszustand zu einem ambulanten oder stationären Aufenthalt.

3.    Antrag:
Gemeinsam mit dem Arzt füllen Sie den Kur-Antrag für eine Vorsorge- oder Rehabilitationsmaßnahme aus und reichen diesen bei Ihrem zuständigen Kostenträger (Kranken- oder Rentenversicherung, Beihilfestelle) ein. Bereits hier können Sie Ihren gewünschten Aufenthaltsort angeben. Der Arzt sollte eine umfassende Begründung für die Notwendigkeit der Kurmaßnahme erstellen und dem Antrag beilegen.

4.    Prüfung:
Es folgt die Überprüfung des Kur-Antrages durch den medizinischen Dienst, den Vertrags- oder Amtsarzt.

5.    Genehmigung:
Diese erfolgt durch die zuständige Krankenkasse, Renten- oder Beihilfestelle.

6.    Ablehnung:
Bei einer Ablehnung des Kur-Antrages kann – am besten mit Unterstützung des behandelnden Arztes – schriftlich Widerspruch eingelegt werden. Derzeit haben ca. 50% der in erster Instanz abgelehnten Anträge nach Widerspruch Erfolg! In Härtefällen hilft eine Klage vor dem Sozialgericht.

7.    Private Kur:
Sie können aber jederzeit auch auf eigene Kosten eine Kur machen. Sie übernehmen die Kosten für Ihre Übernachtungen und der Kurarzt im Heilbad oder Kurort verschreibt Ihnen nach entsprechender Untersuchung und bei medizinischer Notwendigkeit die entsprechenden Heilmittelanwendungen. 90% der Kosten für die Anwendungen übernimmt die Kasse, den Rest sowie die Rezeptgebühr zahlt der Patient selbst.

8.    Kurort:
Bei einer ambulanten Vorsorgeleistung kann der Patient einen anerkannten Kurort frei auswählen. Bei einer stationären Vorsorgeleistung oder einer Rehabilitationsleistung empfiehlt die Krankenkasse eine Vertragseinrichtung.

9.    Dauer:
Eine ambulante oder stationäre Kur dauert in der Regel drei Wochen. Eine Verlängerung ist je nach Schwere der Krankheit möglich.

10.    Kosten:
Bei einer stationären Rehabilitation, einer stationären Vorsorgeleistung sowie einer ambulanten Rehabilitation besteht eine volle Kostenübernahme. Die Eigenbeteiligung liegt bei 10 €/Tag. Bei ambulanten Vorsorgeleistungen nach § 23 Absatz 2 SGB V in anerkannten Kurorten werden 100% der Kurarzt-Kosten und 90% der Kurmittel übernommen. Hinzu kommt ein Zuschuss für Unterkunft, Verpflegung und Kurtaxe von bis zu 13 €/Tag, für Kleinkinder 21 €/Tag. Dies ist jedoch von Krankenkasse zu Krankenkasse unterschiedlich geregelt. Bitte klären Sie vor Kurantritt, ob und in welcher Höhe ein Zuschuss bezahlt wird. Die Eigenbeteiligung liegt bei zehn Euro pro Verordnung und 10% der Kurmittel.

 

Kurformen

Ambulante Badekur/ambulante Vorsorgeleistungen
(in anerkannten Kurorten, GKV § 23, 2 SGB V)

Eine Vorsorgekur soll Krankheiten verhüten, wenn die körperliche oder geistige Gesundheit bereits geschwächt ist. Die Kur dient dazu, Schlimmeres zu verhindern und hilft Ihnen dabei, wieder richtig gesund und fit zu werden. Bei einer ambulanten Vorsorgekur können Sie sich den Kurort selbst aussuchen und den Aufenthalt selbst organisieren. Gemeinsam mit dem Badearzt werden dann die jeweiligen Anwendungen ausgewählt, dies können z.B. Massagen, Krankengymnastik oder Moorpackungen sein.

Dauer: ca. 3 Wochen
Rhythmus: alle 3 Jahre
Kostenübernahme/Eigenanteil s. o.

Anbieter in Bad Sassendorf: Klinik Wiesengrund, Klinik Quellenhof (Anwendungen z.T. in der Klinik, sonst im Diagnose- und Therapiezentrum / Kurmittelhaus), Diagnose- und Therapiezentrum / Kurmittelhaus (hier wählen Sie Ihre Unterkunft nach Wunsch), Präventionsangebote bieten außerdem die Klinik am Hellweg, die Klinik Lindenplatz und die Klinik Quellenhof an.

Stationäre Vorsorgeleistungen
(in anerkannten Kurorten, GKV § 23, 4 SGB V)

Auch die stationäre Vorsorgekur soll Krankheiten verhüten. Allerdings werden Sie hierbei in einer medizinischen Einrichtung, z. B. in einer unserer Kliniken untergebracht. Hier ist für Unterkunft und Verpflegung gesorgt und es steht Ihnen rund um die Uhr Pflegepersonal zur Seite. Eine stationäre Vorsorgekur ist dann also wichtig, wenn Sie nicht (mehr) in der Lage sind, sich selbst zu versorgen.

Dauer: ca. drei Wochen
Rhythmus: alle 4 Jahre
Kostenübernahme/Eigenanteil s. o.

Anbieter in Bad Sassendorf: Klinik Wiesengrund

Ambulante Rehabilitation
(in wohnortnahen, auch teilstationären Einrichtungen, GKV § 40, 1 SGB V, GRV § 9 SGB VI)

Eine Rehabilitation ist für Menschen gedacht, die bereits krank sind oder waren und auf dem Weg der Besserung optimal unterstützt werden sollen. Sie können die Reha bei sich am Wohnort machen oder Sie nutzen die Vorteile eines Milieuwechsels. Der Ausbruch aus dem Alltag, das erholsame Umfeld und viele weitere Begleitangebote vor Ort erhöhen und verlängern die Wirkung der Behandlung nachhaltig. Um die passende Unterkunft und Verpflegung kümmern Sie sich selbst.

Dauer: ca. drei Wochen
Rhythmus: alle 4 Jahre
Kostenübernahme/Eigenanteil s. o.

Anbieter in Bad Sassendorf: Klinik am Hellweg (ambulant/teilstationär), Klinik Lindenplatz (teilstationär), Klinik Quellenhof, Diagnose- und Therapiezentrum/Kurmittelhaus (ambulant)

Stationäre Rehabilitation
(GKV § 40, 2 SGB V, GRV §§ 9 31, 2 SGB VI)

Bei der stationären Rehabilitationskur werden Sie anders als bei der ambulanten Kur in einer medizinischen Einrichtung untergebracht. Es steht Ihnen rund um die Uhr Pflegepersonal zur Seite. Für Unterkunft, Verpflegung und Betreuung ist also gesorgt und Sie können sich voll und ganz auf das Gesundwerden konzentrieren. Ihre Krankenkasse empfiehlt Ihnen eine Vertragseinrichtung.

Dauer: ca. drei Wochen
Rhythmus: alle 4 Jahre
Kostenübernahme/Eigenanteil s. o.

Anbieter in Bad Sassendorf: Klinik am Hellweg, Klinik Lindenplatz, Klinik Quellenhof, Klinik im Park, Klinik Wiesengrund

Stationäre Anschluss-Rehabilitation
(GKV § 40, 1 SGB V, GRV §§ 9 ff. SGB VI

Unter einer Anschlussheilbehandlung versteht man eine besondere Form der Rehabilitationskur, die in direktem Anschluss an einen Krankenhausaufenthalt durchgeführt wird. Hier organisiert Ihnen das Krankenhaus einen Reha-Aufenthalt in einer Klinik.

Dauer: ca. drei Wochen
Kosten: Die Kosten werden voll von der Krankenkasse bzw. der Rentenversicherung übernommen.

Anbieter in Bad Sassendorf: Klinik am Hellweg, Klinik Lindenplatz, Klinik Quellenhof, Klinik im Park, Klinik Wiesengrund

Mutter-Kind-Kuren werden in Bad Sassendorf nicht angeboten.