Neu: Die ambulante Vorsorgemaßnahme (früher „offene Badekur“) ist wieder Pflichtleistung (§ 23 SGB V) der Krankenkassen. Nutzen Sie die Chance, die daraus für Sie entsteht und gönnen Sie sich eine Auszeit für Ihre Gesundheit! Informationen zur ambulanten Badekur finden Sie hier...