Wie in anderen Orten auch erheben wir einen Kurbeitrag. Die Einnahmen werden von der Gemeinde Bad Sassendorf für die Herstellung, Anschaffung, Erweiterung und Unterhaltung der zu Heil- und Kurzwecken bereitgestellten öffentlichen Einrichtungen und Anlagen sowie für die zu diesem Zweck durchgeführten Veranstaltungen verwendet.
Der Kurbeitrag beträgt pro Übernachtung für das laufende Jahr 3,40 € pro Person (ab 14 Jahre).
Ab 01.01.2022 gilt die neue Kurbeitragssatzung der Gemeinde Bad Sassendorf:
In folgenden Fällen werden Ermäßigungen gewährt, u.a.:
Von der Kurbeitragspflicht befreit sind z.B.:
Die Kurbeitragspflicht beginnt mit dem Tag der Anreise. Sie endet mit dem Tag der Abreise. Der Tag der Anreise und der Tag der Abreise werden bei der Kurbeitragsfestsetzung als ein Tag gerechnet. Grundsätzlich wird der Kurbeitrag nur bis zur 4. Person eines Familienhausstandes erhoben. Zum Familienhausstand gehören alle Personen, die nachweislich im Hausstand des Antragstellers leben und das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, darüber hinaus, wenn sie sich in der Schul- oder Berufsausbildung befinden.
Die Bad Sassendorf Card wird vom Vermieter am Anreisetag ausgestellt.
Eine Jahreskurkarte erhalten Gäste, die 42 Tage in Bad Sassendorf Unterkunft genommen haben. Sie wird von der Gemeinde Bad Sassendorf ausgestellt. Notwendig ist der Nachweis über die vorangegangenen Aufenthalte/Übernachtungen. Für Jahreskurkarten-Inhaber gelten die selben Vorteile wie für Bad Sassendorf Card-Inhaber.
Auch die Bürger Bad Sassendorfs haben die Möglichkeit, eine Kurkarte zu erwerben. Sie kostet im Jahr 20,00 € pro Person. Darin enthalten ist die Jahresgebühr für die Nutzung der Bücherei. Die Einwohnerkurkarte wird in der Gemeindeverwaltung Bad Sassendorf und in der Gäste-Information ausgestellt.
Bürger mit einem Zweitwohnsitz in Bad Sassendorf erhalten die Kurkarte im Rathaus. Ansprechpartnerin: Annette Stefan